- Grunderwerbsteuer: 6,5 Prozent in NRW, vertraglich vom Käufer getragen — rechtlich haften beide Seiten.
- Spekulationssteuer: nur bei einem Verkauf innerhalb von zehn Jahren und ohne Eigennutzung.
- Grundsteuer: Sie bleiben bis zum 31. Dezember des Verkaufsjahres Schuldner; der Ausgleich läuft über den Kaufvertrag.
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: entsteht beim Übergang auf Sie, nicht beim Verkauf, und folgt eigenen Freibeträgen.
- Umsatzsteuer: auf den Kaufpreis keine, auf die Maklerrechnung 19 Prozent.
- Gewerbesteuer: nur, wenn aus dem privaten Verkauf ein gewerblicher Grundstückshandel wird.
Welche Steuern beim Hausverkauf wirklich anfallen
Beim Verkauf eines selbst bewohnten Hauses zahlen die meisten Eigentümer gar keine Steuer. Die Grunderwerbsteuer trägt der Käufer, Umsatzsteuer fällt auf den Kaufpreis nicht an, und die Spekulationssteuer greift nur innerhalb von zehn Jahren — und auch dann nicht, wenn Sie selbst darin gewohnt haben.
Steuerpflichtig wird es in drei Konstellationen: bei einer vermieteten oder leerstehenden Immobilie innerhalb der Zehn-Jahres-Frist, bei mehreren Verkäufen in kurzer Folge, und — als andere Steuer mit eigenen Regeln — wenn die Immobilie geerbt oder geschenkt wurde.
Diese Seite ordnet alle Steuern ein, die rund um einen Hausverkauf auftauchen: wer sie zahlt, wann sie fällig wird und was davon Sie überhaupt beeinflussen können. Die Details zur wichtigsten davon stehen im Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien.
Welche Steuer wen trifft
Sechs Steuern tauchen rund um einen Hausverkauf auf. Nur zwei davon treffen Sie als Verkäufer überhaupt:
Grunderwerbsteuer
vertraglich üblich der Käufer — rechtlich sind beide Vertragsteile Steuerschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG)
6,5 % in NRW
einmalig beim Erwerb
Spekulationssteuer auf den Gewinn
entfällt nach Fristablauf und bei Eigennutzung (§ 23 EStG)
nur innerhalb von 10 Jahren
zahlt der Verkäufer
Grundsteuer
Stichtag ist der 1. Januar (§ 9 GrStG); die Erstattung ab Übergabe regelt der Kaufvertrag, nicht das Finanzamt
läuft weiter
Schuldner bleibt bis Jahresende der Verkäufer
Erbschaft- und Schenkungsteuer
unabhängig vom späteren Verkauf, eigene Freibeträge nach § 16 ErbStG
je nach Verwandtschaftsgrad
zahlt der Erwerber
Umsatzsteuer auf den Kaufpreis
Grundstücksumsätze sind nach § 4 Nr. 9a UStG steuerfrei — auf der Maklerrechnung steht sie trotzdem
keine
—
Gewerbesteuer
Indiz: mehr als drei Objekte in fünf Jahren
nur bei gewerblichem Handel
zahlt der Verkäufer
Rechtsstand 7. September 2026. Der Grunderwerbsteuersatz ist Landesrecht — 6,5 Prozent gelten in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2015. In anderen Bundesländern reicht die Spanne von 3,5 bis 6,5 Prozent.
Grunderwerbsteuer: nicht Ihre Steuer, aber Ihr Thema
Die Grunderwerbsteuer ist der größte Einzelposten der Kaufnebenkosten und liegt in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2015 bei 6,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Bei 350.000 Euro sind das 22.750 Euro — zusätzlich zu Notar und Grundbuch mit rund 1,5 bis 2 Prozent und gegebenenfalls der Maklerprovision.
Im Kaufvertrag übernimmt sie praktisch immer der Käufer. Rechtlich ist das aber nur eine Abrede zwischen den Parteien: Nach § 13 Nummer 1 GrEStG sind beide Vertragsteile Steuerschuldner. Zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer halten. In der Praxis passiert das selten, weil ohne Zahlung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung und damit keine Eigentumsumschreibung erfolgt — aber es ist der Grund, warum ein Verkauf an einen knapp finanzierten Käufer auch steuerlich ein Risiko ist.
Warum das Ihren Preis betrifft. Ein Käufer in NRW rechnet mit rund zehn Prozent Nebenkosten, die er in der Regel aus Eigenkapital aufbringen muss. Das begrenzt sein Budget, bevor über den Kaufpreis überhaupt gesprochen wird. Wer sein Objekt ohne Blick auf diese Rechnung bepreist, wundert sich über Finanzierungsabsagen.
Zwei Ausnahmen sind wissenswert: Ein Erwerb zwischen Verwandten in gerader Linie — Eltern an Kinder, Großeltern an Enkel — ist nach § 3 GrEStG grunderwerbsteuerfrei, ebenso der Erwerb unter Ehegatten. Und Erwerbe bis 2.500 Euro bleiben außen vor; das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag.
Wenn die Zehn-Jahres-Frist noch läuft
Die einzige Steuer, die Ihnen als privatem Verkäufer wirklich weh tun kann. Sie fällt an, wenn zwischen der Beurkundung des Kaufvertrags und der Beurkundung des Verkaufsvertrags weniger als zehn Jahre liegen und Sie die Immobilie nicht selbst bewohnt haben (§ 23 EStG).
Vier Punkte, die man kennen sollte, bevor ein Notartermin steht: Es zählen die beiden Beurkundungstage, nicht Einzug oder Grundbucheintrag. Es gibt keinen festen Steuersatz — der Gewinn wird Ihrem Einkommen zugerechnet. Bei Eigennutzung entfällt die Steuer auch innerhalb der zehn Jahre. Und die Abschreibungen aus einer Vermietungszeit werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet, was ihn deutlich erhöht.
Alles Weitere — die beiden Eigennutzungsvarianten, die Gewinnermittlung Schritt für Schritt, Erbe, Schenkung, Erbengemeinschaft und Scheidung — steht ausführlich im Ratgeber Spekulationssteuer bei Immobilien. Hier genügt die Merkregel: Wenn Ihre Immobilie vermietet war oder leer stand und Sie sie noch keine zehn Jahre besitzen, gehört Ihr Kaufvertrag vor jedem weiteren Schritt auf den Tisch.
Grundsteuer: warum Sie nach dem Verkauf noch Bescheide bekommen
Die Grundsteuer wird nicht taggenau umgeschrieben. Nach § 9 Absatz 1 GrStG entscheiden die Verhältnisse zum 1. Januar über die Steuerschuld des ganzen Jahres. Verkaufen Sie im Mai, bleiben Sie gegenüber der Stadt bis zum 31. Dezember Schuldner — die Bescheide kommen weiter an Sie, und der Käufer wird erst zum 1. Januar des Folgejahres herangezogen.
Geregelt wird der Ausgleich deshalb im Kaufvertrag: üblich ist, dass der Käufer Ihnen die Grundsteuer ab dem Tag des Besitzübergangs anteilig erstattet. Das ist eine rein schuldrechtliche Abrede zwischen Ihnen beiden; das Finanzamt und die Stadt interessiert sie nicht. Achten Sie darauf, dass die Klausel im Entwurf steht — und dass sie neben der Grundsteuer auch Abfall, Straßenreinigung und Niederschlagswasser erfasst, wenn diese über denselben Bescheid laufen.
Wie hoch die Grundsteuer im Bergischen Land ausfällt und warum der Hebesatz zwischen Wuppertal, Solingen und Remscheid so stark auseinanderläuft, steht im Ratgeber Grundsteuer NRW. Für Käufer ist das inzwischen ein Verhandlungsthema: Ein hoher Hebesatz erhöht die laufenden Kosten spürbar und wird in der Finanzierungsrechnung mitgeführt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer: entsteht vor dem Verkauf
Erbschaft- und Schenkungsteuer haben mit dem Verkauf nichts zu tun. Sie entstehen beim Übergang der Immobilie auf Sie, nicht bei der späteren Veräußerung — und sie werden regelmäßig mit der Spekulationssteuer verwechselt.
Maßgeblich sind die Freibeträge nach § 16 ErbStG: 500.000 Euro für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel, 20.000 Euro für Geschwister, Nichten und Neffen. Sie gelten pro Erwerber und Erblasser und erneuern sich bei Schenkungen alle zehn Jahre. In vielen Familienfällen bleibt das Elternhaus damit steuerfrei — im Bergischen Land regelmäßig, weil die Verkehrswerte unter diesen Beträgen liegen.
Dazu kommt die Familienheim-Regelung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG): Ziehen Ehegatte oder Kinder selbst ein und wohnen zehn Jahre darin, bleibt die Immobilie erbschaftsteuerfrei — bei Kindern begrenzt auf 200 Quadratmeter Wohnfläche. Wer innerhalb dieser zehn Jahre verkauft oder auszieht, verliert die Begünstigung rückwirkend. Genau hier kollidieren die beiden Fristen: Die Familienheim-Regelung will zehn Jahre Selbstnutzung, die Spekulationsfrist will drei Kalenderjahre — wer beides gleichzeitig optimieren will, braucht dafür einen Steuerberater und keinen Ratgeber.
Ob sich Halten oder Verkaufen im Erbfall überhaupt rechnet, behandelt der Ratgeber geerbtes Haus verkaufen oder vermieten.
Woran Sie erkennen, in welcher Lage Sie sind
Steuerfrei — vermutlich
→ Sie haben durchgehend selbst darin gewohnt
→ Sie haben im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst darin gewohnt
→ Zwischen den beiden Notarterminen liegen mehr als zehn Jahre
→ Der Erblasser hat vor mehr als zehn Jahren gekauft
→ Es ist Ihr einziger Verkauf in diesem Zeitraum
Prüfen lassen — dringend
→ Die Immobilie war vermietet und Sie besitzen sie noch keine zehn Jahre
→ Sie sind aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und verkaufen Ihren Anteil
→ Sie haben in den letzten Jahren bereits mehrere Objekte veräußert
→ Sie haben ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt
→ Sie haben während der Vermietung viel abgeschrieben
Verkaufskosten: was Sie absetzen können — und wann nicht
Neben den Steuern tragen Sie als Verkäufer eigene Kosten. Ob sie steuerlich etwas bringen, hängt an einer einzigen Frage: Ist der Verkauf steuerpflichtig oder nicht?
Ist er steuerfrei, sind alle Verkaufskosten Privatsache. Sie mindern Ihren Erlös, aber Sie können nichts absetzen — es gibt keine Einkunftsart, gegen die Sie sie rechnen könnten.
Ist er steuerpflichtig, sind dieselben Kosten Werbungskosten und mindern den Gewinn: Maklerprovision, Energieausweis, Vermessung, Räumung und Entsorgung, die Notarkosten für die Löschung Ihrer Grundschuld und eine Vorfälligkeitsentschädigung der Bank.
Zur Maklerprovision noch ein Punkt, der oft für Verwirrung sorgt: Der Kaufpreis selbst ist nach § 4 Nummer 9a UStG umsatzsteuerfrei, die Maklerleistung dagegen nicht — auf unserer Rechnung stehen 19 Prozent Umsatzsteuer. Bei Wohnimmobilien an private Käufer schreibt § 656c BGB seit Ende 2020 vor, dass beide Seiten die Provision zu gleichen Teilen tragen. Wie das in Nordrhein-Westfalen konkret gehandhabt wird, steht im Ratgeber Maklerprovision in NRW.
Fünf verbreitete Irrtümer
Fünf Sätze, die im Erstgespräch regelmäßig fallen — und was tatsächlich gilt:
- „Ich muss den Gewinn versteuern, weil ich Gewinn gemacht habe." Nein. Ein Gewinn ist nur dann steuerbar, wenn ein Tatbestand des § 23 EStG erfüllt ist. Nach zehn Jahren ist er es nicht — dann ist auch ein Gewinn von 200.000 Euro steuerfrei.
- „Die Grunderwerbsteuer geht mich nichts an." Vertraglich zahlt sie der Käufer, rechtlich haften beide Vertragsteile. Und sie begrenzt das Budget Ihres Käufers, lange bevor über Ihren Preis gesprochen wird.
- „Nach dem Verkauf bin ich die Grundsteuer los." Erst zum 1. Januar des Folgejahres. Bis dahin kommen die Bescheide zu Ihnen, und der Ausgleich läuft über den Kaufvertrag.
- „Ich habe Erbschaftsteuer gezahlt, also ist der Verkauf steuerfrei." Das sind zwei verschiedene Steuern. Die Erbschaftsteuer sagt nichts über die Spekulationsfrist — für die zählt der Kauf des Erblassers.
- „Ich verkaufe privat, also fällt keine Umsatzsteuer an." Richtig für den Kaufpreis. Auf Maklerleistung, Energieausweis und Handwerkerrechnungen zahlen Sie trotzdem 19 Prozent.
Was ich zu Steuern sage — und was nicht
Die ehrlichste Nachricht zu diesem Thema ist eine gute: In den allermeisten Gesprächen, die ich führe, fällt am Ende keine Steuer an. Ein selbst bewohntes Haus, seit zwanzig Jahren im Besitz — da ist die Frage nach fünf Minuten beantwortet.
Wichtig sind die anderen Fälle. Die vermietete Wohnung, die seit sieben Jahren läuft. Das Elternhaus, das der Vater erst 2019 gekauft hat. Der Miteigentumsanteil nach einer Trennung. Dort entscheidet ein Datum über einen fünfstelligen Betrag, und dort frage ich als Erstes nach dem Kaufvertrag.
Was ich nicht tue: rechnen. Ich sortiere, welche Steuer überhaupt im Raum steht und welche nicht, und sage Ihnen, wann Sie einen Steuerberater brauchen. Das ist meistens früher, als Eigentümer denken — nämlich vor dem Notartermin, nicht danach.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung
Wir sind Immobilienmakler, keine Steuerberater. Die Angaben auf dieser Seite geben den allgemeinen Rechtsstand zum 7. September 2026 wieder und ersetzen keine Beratung im Einzelfall; eine steuerliche Beratung dürfen wir nach dem Steuerberatungsgesetz nicht erbringen.
Lassen Sie Ihren Fall vor der Beurkundung prüfen — bei vermieteten Objekten innerhalb der Zehn-Jahres-Frist, bei Erbengemeinschaften, bei Trennungen und immer dann, wenn mehr als ein Objekt im Spiel ist.
Erst sortieren, dann verkaufen
Bringen Sie Ihren Kaufvertrag und den letzten Grundsteuerbescheid mit. Wir sortieren, welche Steuern in Ihrem Fall überhaupt eine Rolle spielen, welche Fristen laufen und ab wann ein Steuerberater eingebunden gehört.
Schriftlich, kostenfrei und ohne Auftragspflicht.
Häufige Fragen
Fragen zu Steuern beim Hausverkauf
Was Eigentümer uns dazu am häufigsten stellen:
Wie viel Steuern zahle ich, wenn ich mein Haus verkaufe?
In den meisten Fällen keine. Haben Sie das Haus selbst bewohnt oder besitzen Sie es länger als zehn Jahre, fällt auf den Gewinn keine Einkommensteuer an. Die Grunderwerbsteuer zahlt der Käufer, Umsatzsteuer fällt auf den Kaufpreis nicht an. Steuer wird nur bei einem vermieteten oder leerstehenden Objekt innerhalb der Zehn-Jahres-Frist fällig.
Wer zahlt die Grunderwerbsteuer beim Hausverkauf?
Im Kaufvertrag praktisch immer der Käufer. Rechtlich sind allerdings beide Vertragsteile Steuerschuldner (§ 13 Nr. 1 GrEStG) — zahlt der Käufer nicht, kann sich das Finanzamt an den Verkäufer wenden. In NRW beträgt der Satz 6,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises.
Bis wann zahle ich nach dem Verkauf noch Grundsteuer?
Bis zum 31. Dezember des Verkaufsjahres. Nach § 9 GrStG entscheiden die Verhältnisse zum 1. Januar über die Steuerschuld des gesamten Jahres, unabhängig davon, wann Sie verkaufen. Der Käufer erstattet Ihnen den Anteil ab Übergabe — das regelt der Kaufvertrag, nicht die Stadt.
Fällt beim Hausverkauf Umsatzsteuer an?
Nein. Der Verkauf eines Grundstücks ist nach § 4 Nummer 9a UStG umsatzsteuerfrei, weil er der Grunderwerbsteuer unterliegt. Auf Dienstleistungen rund um den Verkauf — Maklerprovision, Energieausweis, Handwerker — zahlen Sie dagegen die üblichen 19 Prozent.
Kann ich die Maklerprovision steuerlich absetzen?
Nur, wenn der Verkauf steuerpflichtig ist. Dann sind Maklerprovision, Energieausweis, Vermessung, Räumung, Notarkosten für die Löschung der Grundschuld und eine Vorfälligkeitsentschädigung Werbungskosten und mindern den Gewinn. Ist der Verkauf steuerfrei, gibt es keine Einkunftsart, gegen die sich diese Kosten rechnen ließen.
Habe ich beim geerbten Haus zweimal Steuern?
Sie sind unabhängig voneinander. Die Erbschaftsteuer entsteht beim Übergang der Immobilie auf Sie und richtet sich nach den Freibeträgen des § 16 ErbStG. Für die Spekulationsfrist zählt dagegen, wann der Erblasser gekauft hat. Beides kann zusammentreffen — und die Familienheim-Regelung verlangt zehn Jahre Selbstnutzung, was einem frühen Verkauf entgegensteht.
Quellen und Rechtsstand
Rechtsstand aller Angaben: 7. September 2026. Der Grunderwerbsteuersatz ist Landesrecht und gilt in der genannten Höhe für Nordrhein-Westfalen. Notar- und Grundbuchkosten sind gesetzlich geregelt, aber vom Geschäftswert abhängig — die genannte Spanne ist eine Näherung.
§ 13 GrEStG — Steuerschuldner
Steuerschuldnerschaft beider Vertragsteile beim Grundstückskauf.
07.09.2026
§ 3 GrEStG — Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Freigrenze von 2.500 Euro und die Befreiung für Erwerbe unter Ehegatten und Verwandten in gerader Linie.
07.09.2026
§ 9 GrStG — Stichtag für die Festsetzung
Stichtagsprinzip: Die Verhältnisse zum 1. Januar bestimmen die Grundsteuer des gesamten Kalenderjahres.
07.09.2026
§ 4 Nr. 9a UStG — Steuerbefreiungen
Steuerbefreiung der Grundstücksumsätze, die der Grunderwerbsteuer unterliegen.
07.09.2026
§ 23 EStG — Private Veräußerungsgeschäfte
Zehn-Jahres-Frist für private Veräußerungsgeschäfte und die Ausnahme bei Nutzung zu eigenen Wohnzwecken.
07.09.2026
§ 16 ErbStG — Freibeträge
Persönliche Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad bei Erbschaft und Schenkung.
07.09.2026
§ 13 ErbStG — Steuerbefreiungen
Steuerbefreiung des Familienheims für Ehegatten und Kinder bei zehnjähriger Selbstnutzung.
07.09.2026
§ 656c BGB — Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
Teilungsgebot der Maklerprovision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an Verbraucher.
07.09.2026